Zuschlagsfrist im Vergaberecht
Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, in dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilen muss – nach Ablauf sind Bieter nicht mehr an ihr Angebot gebunden.
Definition: Die Zuschlagsfrist ist der in den Vergabeunterlagen festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen der Auftraggeber den Zuschlag erteilen muss; sie entspricht der Bindefrist der Bieter und endet mit deren Ablauf, sofern keine einvernehmliche Verlängerung erfolgt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 108 BVergG 2018, § 10 VOB/A
Was ist die Zuschlagsfrist?
Die Zuschlagsfrist legt fest, bis wann der Auftraggeber spätestens den Zuschlag erteilen muss – sie ist das Spiegelbild der Bindefrist, an die der Bieter gebunden ist. Beide Fristen laufen parallel: Solange die Zuschlagsfrist läuft, ist der Bieter an sein Angebot gebunden und kann dieses nicht einseitig zurückziehen. Läuft die Zuschlagsfrist ab, ohne dass ein Zuschlag erteilt wurde, endet auch die Bindewirkung des Angebots automatisch.
Die Zuschlagsfrist muss vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen klar festgelegt werden. Sie muss ausreichend bemessen sein, um die gesamte Angebotsprüfung, Wertung und – nach Ablauf der Stillhaltefrist – die Zuschlagserteilung zu ermöglichen.
Bedeutung im Vergabeverfahren
Die Zuschlagsfrist schützt Bieter vor einer unbegrenzten Bindung an ihr Angebot und zwingt Auftraggeber zu einer zügigen Vergabeentscheidung.
Für Bieter bedeutet der Ablauf der Zuschlagsfrist ohne Zuschlag, dass sie von ihrem Angebot frei werden und nicht mehr verpflichtet sind, die angebotene Leistung zu den ursprünglichen Konditionen zu erbringen. In Österreich ist die Zuschlagsfrist in § 108 BVergG 2018 geregelt; in Deutschland spricht § 10 VOB/A von der Bindefrist, die denselben Zweck erfüllt.
Eine Verlängerung der Zuschlagsfrist ist möglich, erfordert jedoch die ausdrückliche Zustimmung des Bieters. Der Auftraggeber kann die Verlängerung nicht einseitig anordnen. Stimmt ein Bieter der Verlängerung nicht zu, bleibt er nach Fristablauf an sein Angebot nicht mehr gebunden.
Verwandte Begriffe
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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