Gewerk im Vergaberecht
Ein Gewerk ist ein abgeschlossener Leistungsbereich im Bauwesen, der die Grundlage für die Fachlosvergabe und die Vergabe nach Losen bildet.
Definition: Ein Gewerk ist ein fachlich abgegrenzter, in sich geschlossener Leistungsbereich im Bauwesen – wie Elektroinstallation, Heizung, Sanitär oder Trockenbau –, der als eigenständiges Fachlos ausgeschrieben und vergeben werden kann.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018, § 5 VOB/A, Richtlinie 2014/24/EU
Was ist ein Gewerk?
Der Begriff „Gewerk" bezeichnet im Bauwesen eine fachlich definierte Gruppe gleichartiger Bauleistungen, die von einem spezialisierten Unternehmen erbracht werden und einen abgeschlossenen Funktionsbereich eines Bauvorhabens bilden. Klassische Gewerke sind etwa Rohbau, Zimmerei, Dachdeckung, Fenster und Türen, Elektroinstallation, Heizungs- und Lüftungstechnik, Sanitärinstallation, Fliesenarbeiten, Maler- und Anstreicherarbeiten sowie Trockenbau.
Die Vergaberechtliche Bedeutung des Gewerks liegt in seiner Funktion als Grundeinheit der Losaufteilung: Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber grundsätzlich, Bauleistungen in Fachlose aufzuteilen, die den einzelnen Gewerken entsprechen.
Bedeutung im Vergabeverfahren
Die Pflicht zur gewerkeweisen Ausschreibung – die sogenannte Fachlosvergabepflicht – ist ein Kernprinzip des vergaberechtlichen Mittelstandsschutzes und soll kleineren spezialisierten Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren ermöglichen.
In Österreich normiert § 97 BVergG 2018 die Pflicht zur Losaufteilung; Abweichungen sind nur aus sachlichen Gründen zulässig und zu dokumentieren. In Deutschland regelt § 5 Abs. 2 VOB/A, dass Bauleistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und nach Art und Fachgebiet getrennt (Fachlose) vergeben werden sollen. § 97 Abs. 4 GWB enthält eine entsprechende Pflicht für den Oberschwellenbereich.
Verzichtet ein Auftraggeber auf die gewerkeweise Vergabe und schreibt stattdessen ein Generalunternehmerpaket aus, muss er diesen Entscheid schriftlich begründen. Fehlt eine solche Begründung, liegt ein potenzieller Vergaberechtsverstoß vor, der zur Nachprüfung führen kann.
Verwandte Begriffe
- Losaufteilung
- Bauauftrag
- Ausschreibung
- Auftragsarten
- Leistungsbeschreibung
- Vergabeverfahren
- Auftraggeber
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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